Die Kosten einer Häuslichen Pflege
Die monatlichen Kosten für eine Häusliche Pflege sind abhängig von der jeweiligen Pflegestelle, den Erfahrungen und den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft: ab 2490 € mit einfachen Deutschkenntnissen. Mittlere bis sehr gute Deutsch-kenntnisse ab 2690 € bis 3500 €. Teilweise sind bei unseren Agenturen, Reisekosten im Monatspreis inklusive. Ansonsten kommen noch alle 2-3 Monate Reisekosten in Höhe von 240 - 300 Euro dazu, für die An- und Abreise bis zur Haustür.
Bei uns entstehen keine zusätzlichen Vermittlungs- oder Jahresgebühren. Unsere Beratung für Sie ist kostenlos und unverbindlich !
Sie erhalten eine Rechnung, einmal im Monat, mit dem vorher vereinbarten Betrag.
Anhand eines ausgefüllten Fragebogens, in dem der medizinische Zustand, die Wohnsituation und der Bedarf festgehalten wird, erstellen wir Ihnen gerne ein kostenlosen, individuellen und unverbindlichen Vorschlag, bzw. ein Angebot mit einer passenden Betreuungskraft.
Unterstützung von der Krankenkasse
Die Pflegeversicherung bietet in Form des Pflegegeldes eine finanzielle Unterstützungsleistung für versicherte, pflegebedürftige Personen. Das Pflegegeld kann gewöhnlich direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und steht Ihnen bei Vorlage eines entsprechend-en Pflegegrades zur freien Verfügung.
Zuschuss der Krankenkasse:
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2
125 Euro* 316 Euro
Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
545 Euro 728 Euro
Pflegegrad 5
901 Euro
Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflege
Eine pflegebedürftige Person hat Anspruch auf das sogenannte Verhinderungspflegegeld / Kurzzeitpflege, wenn sie Pflegegrad 2 besitzt und die eigentliche Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger) in der Durchführung der häuslichen Pflege verhindert ist (z.B. durch Krankheit, Urlaub oder sonstiges) Die Höhe des Verhinderungspflegegeldes beläuft sich auf 3539 Euro jährlich.
Steuerliche Vorteile
Die von Pflege-Engel-24 Hüther vermittelten Betreuungsleistungen werden vom Gesetzgeber grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen eingestuft und können daher steuerlich geltend gemacht werden – und zwar bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich (auf den Monat gerechnet ca. 333,33 Euro). Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder von Ihrem Finanzamt.
Weitere Förderungen
Pflegebedürftige ab PG 1 haben zusätzlich Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro pro Monat. Diese beinhalten Pflege- und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind. Beispielsweise Inkontinenzartikel, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Im Internet finden Sie eine Vielzahl von Anbietern, die zum Teil kostenfrei beim Zusammenstellen Ihrer individuellen, monatlichen „Pflegebox“ unterstützen.

