Rundum-Betreuung im eigenen Zuhause
 
 


Die Kosten einer Häuslichen Pflege

Die monatlichen Kosten für eine Häusliche Pflege sind abhängig von der jeweiligen Pflegestelle, den Erfahrungen und den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft:  ab 2190 € mit einfachen Deutschkenntnissen. Mittlere bis sehr gute Deutsch-kenntnisse  ab 2490 € bis 3600 €. Teilweise sind bei unseren Agenturen, Reisekosten im Monatspreis inklusive. Ansonsten kommen noch alle 2-3 Monate Reisekosten in Höhe von 240 - 300 Euro dazu, für die An- und Abreise bis zur Haustür.


Bei uns entstehen keine zusätzlichen Vermittlungs- oder Jahresgebühren. Unsere Beratung für Sie ist kostenlos und unverbindlich !  


Sie erhalten eine Rechnung, einmal im  Monat, mit dem vorher vereinbarten Betrag.


Anhand eines ausgefüllten Fragebogens, in dem der medizinische Zustand, die Wohnsituation und der Bedarf festgehalten wird, erstellen wir Ihnen gerne ein kostenlosen,  individuellen und unverbindlichen Vorschlag, bzw. ein Angebot mit einer passenden Betreuungskraft. 


 


Unterstützung von der Krankenkasse
Die Pflegeversicherung bietet in Form des Pflegegeldes eine finanzielle Unterstützungsleistung für versicherte,  pflege­bedürftige Personen. Das Pflegegeld kann gewöhnlich direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und steht Ihnen bei Vorlage eines  entsprechend-en Pflegegrades zur freien Verfügung.


Zuschuss der Krankenkasse: 

Pflegegrad 1              Pflegegrad 2

125 Euro*                           316 Euro

Pflegegrad 3                  Pflegegrad 4

545 Euro                              728 Euro

Pflegegrad 5

901 Euro



Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflege

Eine pflegebedürftige Person hat dann Anspruch auf das sogenannte Verhinderungspflegegeld, wenn sie für mindestens 6 Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde, mindestens den Pflegegrad 2 besitzt und die eigentliche Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger) in der Durchführung der häuslichen Pflege verhindert ist (z.B. durch Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderungsgrund). Die Höhe des Verhinderungspflegegeldes beläuft sich auf 1.612 Euro jährlich. Das Verhinderungspflegegeld von 1.612 Euro jährlich ist zusätzlich kombinierbar mit nicht in Anspruch genommenen Leistungen aus der Kurzzeitpflege von max. 806 Euro im Jahr (= 2.418 Euro Gesamtanspruch).


Steuerliche Vorteile


Die von Pflege-Engel-24 Hüther vermittelten Betreuungsleistungen werden vom Gesetzgeber grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen eingestuft und können daher steuerlich geltend gemacht werden – und zwar bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich (auf den Monat gerechnet ca. 333,33 Euro). Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder von Ihrem Finanzamt.





Weitere Förderungen

Pflegebedürftige haben zusätzlich Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat. Diese  beinhalten Pflege- und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind. Beispielsweise Inkontinenzartikel, Einmalhandschuhe oder Desinfektions­mittel. Im Internet finden Sie eine Vielzahl von Anbietern, die zum Teil kostenfrei beim Zusammenstellen Ihrer individuellen, monatlichen „Pflegebox“ unterstützen.


 
 
E-Mail
Anruf